Bücherkisten:
Für Lehrer bieten wir die Möglichkeit der Blockentleihe an.
Dafür brauchen wir nur den Namen der bestellenden Lehrkraft, die Klasse/n und das Thema.
Die Blockentleihe kann bis zu zweimal für drei Wochen verlängert werden.

Unterrichtsbegleitung:
Sie können gerne während Ihres Unterrichts Kleingruppen oder einzelne Schüler mit einem Arbeitsauftrag in die Bibliothek schicken, damit diese dann hier recherchieren oder arbeiten können.

Klassenführungen:
Wir bieten für jede Klasse Führungen an.

Die Schüler bekommen eine Einführung in die Bibliothek und danach können die Schüler wenn dies gewünscht wird noch ein paar kleine Aufgaben rund um den Bibliotheksbestand machen.

Oder die Schüler bearbeiten anschließend noch ein Unterrichtsthema in der Bibliothek.

Zum OnlineKatalog der Ida Ehre Schule

Leitung:
Herr Patrick Katzer
Über der Bogenstraße 34-36
PLZ Strasse: 20144 Ort: Hamburg
Tel. 040 / 428 978 176
Fax. 040 / 428 978 157
IE-Schulbibliothek@remove-this.gmx.de

Benutzungsordnung

Die Bibliothek ist für Schüler/innen, Lehrer/innen und Mitarbeiter/innen der Ida-Ehre-Gesamtschule ein Ort des Lesens und Arbeitens, der Information und der Kommunikation.

I. Berechtigung zur Benutzung
  • Alle Schüler/innen, Lehrer/innen und Mitarbeiter/innen dürfen die Schulbibliothek benutzen. Wer Medien ausleihen will, muss einen Leseausweis besitzen.
  • Der Leseausweis ist nicht übertragbar.
  • Mit dem Ausscheiden aus der Ida-Ehre-Gesamtschule verliert der Benutzerausweis seine Gültigkeit.
II. Öffnungs- und Ausleihzeiten
  • Die Öffnungszeiten der Schulbibliothek werden per Aushang, sowie auf der Homepage der Ida-Ehre-Gesamtschule bekannt gegeben.
III. Verbuchung und Leihfristen
  • Jedes Medium, das die Bibliothek verlässt, muss verbucht werden.
  • Bei Medien die den Aufkleber „Nicht Entleihbar“ tragen, bieten wir an die Seiten zu kopieren.
  • Die Leihfrist für Bücher beträgt 14 Tage und kann zweimal um höchstens 14 Tage verlängert werden. Ferientage gelten nicht als Ausleihzeit.
  • Zeitungen und Nachschlagewerke (gekennzeichnet durch einen Aufkleber) werden nicht ausgeliehen.
  • Vorgemerkte Medien sind nicht verlängerbar.
IV. Gebühren
  • Die ersten beiden Leserausweise sind kostenfrei, danach fällt pro weiterer Ausweis eine Gebühr von 2,00 Euro an.
  • Die Versäumnisgebühr für verspätet abgegebene Medien beträgt 0,10 € pro versäumten Ausleihtag und Medium.
  • Mahnungen erfolgen ab dem dritten Tag nach Ablauf der Ausleihfrist einmal wöchentlich mit schulinternem Verteiler. Die 3. Mahnung erfolgt per Post. Dann wird eine Gebühr von 1 € fällig, zusätzlich zu der Versäumnisgebühr. Sobald das Mahnverfahren anläuft, wird die weitere Ausleihe gesperrt, bis die Versäumnis- und Mahngebühren bezahlt und die Bücher zurückgegeben sind.
  • Eine Vormerkung kostet 0,10 € pro Medium. Die Zahl der Vormerkungen ist pro Benutzer auf drei begrenzt. Sobald das reservierte Medium ausleihbereit ist, wird es im schulinternen Verteiler bekannt gegeben.
V. Verhalten innerhalb der Bibliothek
  • Die Schulbibliothek ist ein Raum der Ruhe.
  • Die Benutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten ist in der Schulbibliothek verboten.
  • Essen und Trinken sind in der Schulbibliothek verboten.
  • Die Anordnungen des Bibliothekspersonals und gegebenenfalls der anwesenden Lehrer/innen sind zu befolgen.
VI. Haftung
  • Für verlorengegangene Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
  • Die Benutzer haben den Zustand der ihnen ausgehändigten Medien beim Empfang zu prüfen und etwaige Schäden sofort zu melden.
  • Für Schäden und Verluste an den Medien, die während der Ausleihe entstanden sind, haftet der entsprechende Benutzer. Bei Schäden sind die Kosten für die Wiederinstandsetzung des Mediums bzw. für die Neuanschaffung zu entrichten.
  • Bei Verlust ist das Medium grundsätzlich zu ersetzen, bzw. ein entsprechender Entschädigungspreis zu zahlen.
VII. Ausschluss und Sperrung
  • Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Benutzungsordnung kann die Schulbibliothek den Nutzer vorübergehend oder auch dauerhaft von der Benutzung der Bibliothek ausschließen.
  • Wer die Versäumnisgebühren nicht zahlt, darf keine weiteren Medien ausleihen.
VIII. Inkrafttreten
  • Die Benutzungsordnung tritt mit Bekanntgabe in Kraft.