Der Muster-Corona-Hygieneplan (Musterhygieneplan, 32. Fassung, gültig ab 13. Juni 2022)) bleibt in der aktuellen 32. Version gültig. Er regelt in Kapitel 2 die gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln unabhängig von der Pandemie für die Schule, beinhaltet zurzeit allerdings keine besonderen weiteren Maßnahmen.
Schulen dürfen keine zusätzlichen Hygienebestimmungen entwickeln, die über die all-gemeinen Regelungen hinausgehen.
Masken: Schülerinnen und Schüler sowie Schulbeschäftigte können auf eigenen Wunsch in der Schule Masken tragen. Schule bzw. Schulbeschäftigte dürfen jedoch weder eine Maskenpflicht in der Schule anordnen noch das freiwillige Tragen von Masken verbieten.
Tests: Mit Blick auf die in der einzelnen Schule vor den Ferien gemachten Erfahrungen mit freiwilligen Schnelltest können Schulen am ersten Schultag allen Schülerinnen und Schülern zu Unterrichtsbeginn auf freiwilliger Basis einen Selbsttest anbieten. Die Teilnahme ist freiwillig. Darüber hinaus werden wie schon vor den Ferien keine weiteren systematischen Schnelltestungen von Schülerinnen und Schülern an den Schulen organisiert. Das Angebot der fakultativen Schnelltests für das Personal an Schulen bleibt bestehen, siehe Kapitel 3 MCH.
Positive Schnelltests müssen in jedem Fall in einem anerkannten Testzentrum mit PCR-Test bestätigt werden. Bitte informieren Sie Ihre Schulgemeinschaft und weisen Sie darauf hin, dass nur PCR-Tests nach einem vorliegenden positiven Schnelltest kostenfrei sind. Schulen können positive Schnelltests über das bekannte Formular bestätigen. Sollte der positive Schnelltest zu Hause gemacht worden sein, sollten die Sorgeberechtigten das weitere Verfahren direkt mit dem Arzt oder dem Testzentrum abstimmen.
Isolation: Mit Corona infizierte Personen müssen sich aktuell fünf Tage zu Hause isolieren. Nach diesen fünf Tagen endet die Isolationspflicht. Eine anschließende „Freitestung“ wird empfohlen, ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
Lüftung: Die Regelungen des MCH zum regelmäßigen Lüften in allen schulischen Räumen haben weiterhin Bestand. Ergänzend zu den Lüftungen in den Pausen soll nach rund 20 Minuten jeder Unterrichtsraum mit Quer- oder Stoßlüftung fünf Minuten gelüftet werden. Der konkrete Zeitpunkt kann sich am Unterrichtsverlauf ausrichten.
Luftfilter: Angesichts der allgemeinen Infektionslage bleiben die Luftfilter der Marken Philips, Heylo und Kärcher bis auf weiteres abgeschaltet. Bitte behandeln Sie die Geräte sorgsam, auch wenn sie ausgeschaltet sind, damit die Geräte jederzeit wieder gestartet werden können.
§ Die Dokumentation wird weiterhin verlässlich durch die Schulen fortgeführt.
Alle wichtigen Fragen rund um das Thema Corona können auf der Hamburg-Seite (auch in verschiedenen Sprachen) abgerufen werden.